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KVW Hilfsfonds Die Spendeneinrichtung des KVW

Für in Südtirol lebende Menschen in plötzlichen finanziellen Notlagen

Der Verein KVW Hilfsfonds hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen im Lande, welche durch plötzliche Schicksalsschläge wie Tod eines Angehörigen, der für den Unterhalt der Familie gesorgt hat, Unfall, Krankheit oder andere schwere Lebenssituationen in akute finanzielle Not geraten sind, kurzfristig finanziell unter die Arme zu greifen.
Die Einrichtung will Hilfe mobilisieren und kanalisieren, die Bürger zum Spenden aufrufen und die Spendenerlöse den Betroffenen weitergeben. Somit soll die ärgste Not der Leidtragenden abgewendet werden. Bei allen Tätigkeiten soll „miteinander füreinander“ das Motto und der Leitsatz sein, an welchem sich der Verein orientiert. Der KVW hat seit jeher versucht, aktuelle Anliegen von Benachteiligten aufzugreifen und zu verbessern.
Menschen, welche mit ihrem finanziellen Beitrag Hoffnung schenken wollen kann der KVW Hilfsfonds nun auch das gute Gefühl geben, Mitwirkende in einer zweifellos wertvollen Sache im Dienste des Mitmenschen zu sein. 

Seit wann gibt es im KVW eine Spendeneinrichtung für Menschen in Notlagen?
Der KVW Hilfsfonds wurde am 4. März 2008 gegründet. Aber bereits seit Anfang der 90er Jahre gab es den „KVW Notstandsfonds für Verwitwete und Alleinstehende“ um Familien, welche durch den Tod eines Elternteils plötzlich mittellos da standen, schnell und unbürokratisch eine erste Überbrückungshilfe zu leisten. Der Witwen Notstandsfonds wurde in den KVW Hilfsfonds integriert um geschlossen die weiteren Hilfsmaßnahmen durchzuführen.

Arbeitsgruppe KVW Hilfsfonds
Maria Rosa Stecher Weißenegger (Vorsitzende der Arge)
Maria Mayr Kußtatscher
Maria Grunser Holzer
Werner Steiner
Karl H. Brunner
Herbert Schatzer
Andreas Lamprecht
Werner Atz
Reinhilde Rainer (Hauptamtliche Leitung)


Bild: Shutterstock/Bignai/521257321


Stattfindende und stattgefundenen Veranstaltungen des KVW Hilfsfonds:
Benefizveranstaltung mit Michael Busse am 1. Juni 2019
Ex-Keyboarder der Spider Murphy Gang in Schlanders
Einfach gut Leben
Mit dem KVW Hilfsfonds einfache Werte wiederentdecken - Benefizveranstaltung
Was macht Menschen glücklich?
Vortrag der bekannten deutschen "Glückspsychologin" Felicitas Heyne

Wenn ich Hilfe brauche

Wer kann um Notstandshilfe ansuchen? 
In diese Gruppe fallen Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden, deren Überwindung durch eine Geldspende erleichtert werden kann. Der KVW Hilfsfonds wird pro Schadensfall bzw. Problemsituation maximal eine einmalige Spende an die Not leidende Person bzw. Familie auszahlen. Bei den Personen in Notlagen wird bewusst keine Eingrenzung nach Berufsständen gemacht, sondern potentiell kann jede/r, die/der sich in einer oben genannten Notlage befindet, an den KVW Hilfsfonds wenden. Gemäß der Zielsetzung des Gesamtverbandes KVW (Katholischer Verband der Werktätigen), sind die „Werktätigen“ im Sinne von ArbeitnehmerInnen aber als Hauptzielgruppe zu betrachten. 

Wie kann um eine finanzielle Hilfe angesucht werden? 
Dazu kann ein Ansuchen an den KVW Hilfsfonds gestellt werden. Das Antragsformular liegt in den KVW Bezirksbüros zum Abholen bereit oder kann hier von unserer Internetseite herunter geladen werden. Anlaufstellen für die Antragstellenden sind die sechs Bezirksbüros und der/die Zuständige für die Spendenanträge ist der/die jeweilige BezirkssekretärIn. 

Zu Hause werden die Formulare (anhand der erforderlichen Unterlagen) entweder vom/von der Notleidenden selbst bzw. von ihm/ihr zusammen mit dem/der KVW Ortsvorsitzenden ausgefüllt. Den Antrag kann entweder der/die Notleidende selbst bzw. der/die KVW Ortsvorsitzende ins Bezirksbüro bringen. Sofern notwendig wird der Antrag zusammen mit dem/der VerbandssekretärIn des Bezirkes durchgegangen und überprüft bzw. fertig ausgefüllt. 

Wie geht es nach der Antragstellung weiter? 
Die Anträge gelangen vom Bezirksbüro in die Zentrale und werden vom Vorstand des Vereins in periodischen Sitzungen begutachtet. Dabei wird über die Spendenvergabe entschieden. Sofern ein Spendenantrag positiv beurteilt wurde, findet eine persönliche Übergabe der beschlossenen Spende in Scheckform oder eine Überweisung statt . Bei einer eventuellen Ablehnung des Antrags wird der/die Antragstellende über die Ablehnung des Antrags informiert.

Hier klicken zum Herunterladen des SPENDENANTRAGSFORMULARS

Wenn ich helfen möchte

"Gemeinsam Hoffnung schenken" ist das Ziel, welches sich der KVW Hilfsfonds auf die Fahne geschrieben hat und jede/r die/der in diesem Netzwerk mithelfen möchte ist herzlich willkommen! 
In dieser Übersicht sollen die wichtigsten Fragen zur praktischen Vorgangsweise beantwortet werden, welche sich den potentiellen SpenderInnen stellen.

An wen gehen die gesammelten Spenden? 
Die Spenden gehen an Menschen, welche durch Schicksalsschläge in akute finanzielle Notlagen geraten sind, die durch eine Geldspende leichter überwunden werden können. Pro Notlage wird maximal eine Spende an die entsprechende Person bzw. Familie ausbezahlt.

Wer entscheidet über die Vergabe der Spendengelder? 
Die endgültige Entscheidung über die Spendenvergabe trifft der ehrenamtliche Vorstand des KVW Hilfsfonds nach bestem Wissen und Gewissen. Im Vorfeld werden dabei die entsprechenden Daten der Antragstellenden und der Personen in ihrem familiären Umfeld hinsichtlich finanzieller Lage und dem Entstehen der Notlage abgefragt und erfasst und jeweils die individuelle Bedürftigkeit der/des Notleidenden bewertet. Dies bildet die Grundlage für den letztendlichen Beschluss über eine Spendenvergabe bzw. deren Höhe.

Wie kann ich eine Spende tätigen?
Spenden können durch die Einzahlung auf die rechts im eingerahmten Kasten stehenden Bankkonten durchgeführt werden.

Kann ich die Spende steuerlich absetzen? 
Ja, Privatpersonen und Unternehmen können die Spende bei der Steuererklärung absetzen wenn sie über die Bank einbezahlt wurde. Dazu wird Ihnen nach der erfolgten Banküberweisung eine Quittung nach Hause geschickt. Wichtig ist, dass diese Quittung zusammen mit dem Bankbeleg der Einzahlung für die nächste Steuererklärung aufbewahrt wird. 
KVW interne Gremien wie Ortsgruppen, Witwengruppen und Seniorenklubs erhalten nach der Überweisung auf die nebenstehenden Bankkonten einen Dankesbrief. Dazu müssen bei der Überweisung folgende Daten angegeben werden: Name der Ortsgruppe, Name und Adresse der/des Einzahlenden und evtl. die Angabe im Rahmen welcher Veranstaltung die Spende gesammelt wurde.

Wird meine Spende irgendwo veröffentlicht?
Ja, sofern ein/e Spender/in nicht ausdrücklich wünscht, anonym zu bleiben (was selbstverständlich gerne berücksichtigst werden kann, wenn dies kundgetan wird) werden die Spenden veröffentlicht. Und zwar werden Namen und Wohnort der SpenderInnen bzw. Name der Ortsgruppen, Witwengruppen oder Seniorenklubs (und falls angegeben die Veranstaltung in wessen Rahmen die Spende gesammelt wurde) in der zweimonatlich erscheinenden KVW Verbandszeitschrift „Kompass“ in einer Rubrik "Danke für die Spende" veröffentlicht.

Bild: Shutterstock/Bignai/521543521

Infos speziell für unsere KVW Ortsgruppen

Einer der Hauptgedanken für die Gründung des KVW Hilfsfonds war die Absicht, den 260 KVW Ortsgruppen im Land, sowie den KVW Witwengruppen und KVW Seniorenclubs ein Instrument in die Hand zu geben, mittels welchem sie die Not in ihrem unmittelbaren Umfeld erkennen, aufgreifen und effektiv Gegenmaßnahmen ergreifen können. 

Praktisch gesehen können und sollen Sie als KVW Ortsgruppen verstärkt darauf aufmerksam werden, wo es in Ihrer Dorfgemeinschaft bzw. in Ihrer Nähe wirkliche Schicksalsschläge und Notlagen gibt und Sie können ganz konkret lindernd und helfend eingreifen. 
Einmal indem Sie die betroffene Person bzw. Familie vielleicht darauf aufmerksam machen, Hilfe vom KVW beantragen zu können (manche Betroffene wissen vielleicht nichts davon oder trauen sich nicht, obwohl sie in einer wirklichen Notlage stecken). Sie können weiters als Ortsvorsitzende/r, als Ortsausschuss, aber auch als Witwengruppe die Betroffenen bei der Antragstellung unterstützen. 

Auf der anderen Seite zählen wir gerade auch auf die Mithilfe von Ihnen als KVW Ortsgruppen, wenn es darum geht, den Spendentopf des KVW Hilfsfonds zu füllen, um damit überhaupt erst Gutes tun zu können. Es ist sehr willkommen und begrüßenswert, wenn Sie als Ortsgruppen zugunsten des KVW Hilfsfonds Veranstaltungen auf die Beine stellen wie Benefizkonzerte, Preiswatten, Adventmärkte und anderes - Ihrer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. 

Lassen Sie uns gemeinsam Hoffnung schenken!

 
Achtung neue Kontonummer


Raiffeisen Landesbank
IBAN IT61Z0349311600000300101788
SWIFT Code RZSBIT2B

Kontakt

KVW Hilfsfonds

KVW Hilfsfonds
Pfarrplatz 31, CP 463
39100 Bozen

hilfsfonds@kvw.org
Tel. 0471 309181

Vorsitzende der Arbeitsgruppe Maria Rosa Stecher Weißenegger
Leiterin Reinhilde Rainer

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 8 Uhr bis 12 Uhr
Mo. bis Do. von 14 Uhr bis 17 Uhr