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GESUCHE FÜR SOZIALWOHNUNGEN

Voraussetzungen 
Die Gesuchsteller müssen ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren im Lande und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde haben, in der sie das Ansuchen stellen; solange die Gesuchsteller die vorgesehene Mindestdauer der Ansässigkeit oder des Arbeitsplatzes nicht erreichen, sind sie berechtigt in der Herkunftsgemeinde anzusuchen. Sie müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllen und die vorgesehene Einkommensgrenze für die Zuweisung einer Wohnung des Wohnbauinstitutes nicht überschreiten. Es wird auch das Vermögen der Eltern und Schwiegereltern bewertet.
 
Einreichetermin 
Die Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung können in den Monaten SEPTEMBER und OKTOBER beim Institut in Bozen, Mailandstraße 2, und bei den Außenstellen in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders, Sterzing und Neumarkt, sowie bei jeder Gemeinde eingereicht werden, wo auch die Gesuchsformulare erhältlich sind. Um Ende Oktober lange Wartezeiten zu vermeiden, werden die Antragsteller darauf aufmerksam gemacht, dass es von Vorteil ist, das Gesuch sobald als möglich einzureichen.

Weitere Informationen und das Gesuch