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GESUCHE FÜR DEN GEFÖRDERTEN WOHNBAU

Wer kann Mitglied einer Wohnbau-Genossenschaft werden und auf gefördertem Baugrund bauen?
  • Wer den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der betreffenden Gemeinde hat
  • Wer seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in der Autonomen Provinz Südtirol hat
  • Wer im Besitz einer Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist
  • Wer nicht Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen oder leicht erreichbaren Wohnung ist, bzw. wer keine geeignete Wohnung in den letzten 5 Jahren verkauft hat
  • Wer nicht Mitglied einer Familie ist, die für einen öffentlichen Beitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist; dies gilt nicht für den Fall, dass eine neue Familie gegründet wird oder die Wohnung unangemessen oder überfüllt war
  • Wer über eine Gesamteinkommen verfügt (bereinigtes Einkommen), das die Einkommenshöchstgrenzen der verschiedenen Förderungsarten nicht übersteigt
  • Wer mindestens 23 Jahre alt ist (Ausnahme: ledige Antragsteller mit Kind, Gesuchssteller mit Behinderung)
  • Die Vermögenssituation der Eltern bzw. Schwiegereltern wird ebenfalls berücksichtigt
  • Wer mindestens 16 Bevorzugungspunkte hat (Laut Punkteberechnung)

Detailliertere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen des geförderten Wohnbaus erhalten sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen Abteilung Wohnungsbau:
 
Hilfestellung der Arche im KVW 
  • errechnet die Landesbeiträge im Rahmen der Wohnbauförderung (Bau, Kauf); kontrolliert die Voraussetzungen und macht die Punkteberechnung
  • informiert über mögliche Baugründe in verschiedenen Gemeinden Südtirols
  • hilft beim Ausfüllen der Ansuchen um geförderten Baugrund in den verschiedenen Gemeinden Südtirols
  • führt Interessierte in eine Wohnbaugenossenschaft zusammen
  • begleitet Wohnbaugenossenschaften von der Grundzuweisung bis zur Schlüsselübergabe
  • hilft beim Ausfüllen der Gesuche des geförderten und sozialen Wohnbaus